Risiken

Dem Anleger sollte bewusst sein, dass jede Anlage bestimmte Risikofaktoren beinhaltet. Es gibt daher keine Garantie, dass Verluste aus dem Erwerb von Anteilen nicht eintreten können, und es ist auch nicht sicher, dass die Anlageziele der VC-Gesellschaft immer erreicht werden. Die VC-Gesellschaft wurde für Investoren gegründet, die ihr Kapital durch weltweite Investitionen vermehren wollen und dabei an den überdurchschnittlichen Chancen von kleinen und mittleren Unternehmen partizipieren können. Sie stellt kein vollständiges Anlageprogramm für den einzelnen Anleger dar, die VC-Gesellschaft ist uneingeschränkt berechtigt, börsennotierte Wertpapiere aller Länder zu erwerben, und verfügt, mit bestimmten Einschränkungen auch über das Recht zum Erwerb von Freiverkehrswerten und direkten oder indirekten Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas ("Ausland"). Jeder Investor sollte daher sorgfältig die beträchtlichen Zusatzrisiken abwägen, die u. U. mit Anlagen außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanadas und der Bundesrepublik Deutschland verknüpft sind, von denen einige nachstehend aufgeführt sind und die noch zum üblichen Anlagerisiko hinzukommen.

 

Bei Gesellschaften im Ausland sind u. U. nur in beschränktem Umfang Angaben verfügbar, die sich mit den Geschäftsberichten und Vergleichszahlen messen können, wie sie in den Vereinigten Staaten, Kanada und der Europäischen Union über Gesellschaften veröffentlicht werden. Derartige Gesellschaften unterliegen im Allgemeinen nicht den für Gesellschaften in den Vereinigten Staaten , Kanadas und der Europäischen Union geltenden einheitlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, Buchprüfung und Rechnungslegung. An Aktienmärkten im Ausland werden erheblich geringere Umsätze getätigt als an der New Yorker Börse und an der Frankfurter Börse; die Wertpapiere und die Beteiligungen einiger Gesellschaften im Ausland sind weniger leicht zu liquidieren und unterliegen größeren Kursschwankungen als die Aktien vergleichbarer Gesellschaften in den Vereinigten Staaten, Kanadas und in der Bundesrepublik Deutschland. Die VC-Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, bis zu 15% seines Gesamtvermögens in ausländischen Freiverkehrswerten anzulegen und nicht mehr als 51% vom Gesamtvermögen in Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen mit eingeschränkten Umsatzmöglichkeiten. Dies führt nach Ansicht des Direktoriums nicht zu nennenswerten Liquiditätsproblemen. Es besteht u. U. eine weniger strenge Beaufsichtigung und Reglementierung für Börsen, Makler und börsennotierte Gesellschaften als in den Vereinigten Staaten, Kanadas und der Europäischen Union. Das Direktorium bemüht sich darum, Währungen möglichst zu günstigen Konditionen zu kaufen und zu verkaufen. Ein gewisser Aufschlag auf die Umtauschkurse kann (als Bearbeitungsgebühr oder Maklergewinn) anfallen, insbesondere, wenn die VC-Gesellschaft seine Investitionen von einem Land in ein anderes verlagert oder wenn die Verkaufserlöse von Anteilen in US Dollar zum Erwerb von Wertpapieren im Ausland eingesetzt werden. Obwohl das Direktorium bemüht ist, Anlagen nur in Ländern zu tätigen, die über verhältnismäßig stabile und wohlwollende Regierungen verfügen, besteht stets die Möglichkeit von Enteignung oder konfiskatorischer Besteuerung, politischen oder sozialen Unruhen oder aber von sonstigen diplomatischen Entwicklungen, die das Anlageklima in den betreffenden Ländern nachteilig beeinflussen können.

 

Änderungen von Börsenaufsichtsbestimmungen, Kursschwankungen zwischen den Währungen einzelner Länder und deren wirtschaftliche und politische Entwicklung können sich zum Nachteil oder zum Vorteil der VC-Gesellschaft auswirken. Durch flexible Anlagepolitik ist das Direktorium bestrebt, nachteilige Auswirkungen zu vermeiden und vorteilhafte Entwicklungen in bestimmten Ländern auszunutzen, in denen zeitweilig die Mittel der VC-Gesellschaft angelegt werden.

 

Bei der Anwendung dieser flexiblen Anlagepolitik kann es zu Beschlüssen auf Erwerb von Wertpapieren mit erheblichem Risiko sowie zu Entscheidungen, wie etwa Akzentverschiebungen innerhalb der einzelnen Anlageländer bzw. Wertpapierarten kommen. Einige dieser Entscheidungen können sich später als gewinnträchtig erweisen, bei anderen wird dies nicht der Fall sein. Es besteht keine Gewähr dafür, dass die Gewinne die Verluste übersteigen werden.

 

Das Direktorium prüft mindestens einmal jährlich die Wahrscheinlichkeit, ob bestimmte ausländische Regierungen Devisenbeschränkungen einführen können, die zu einer Liquiditätsbeeinträchtigung von solchen Werten der VC-Gesellschaft führen würden, die bei Depotbanken im Ausland hinterlegt sind: ebenso wird die Frage geprüft, in welchem Umfang von der Politik ausländischer Regierungen u. U. Gefahren für das Vermögen der VC-Gesellschaft ausgehen. In Betracht gezogen wird auch der Umfang der Risiken, die sich dadurch ergeben, dass Wertpapiere des Portefeuilles bei einheimischen und ausländischen Wertpapier-Hinterlegungsstellen gehalten werden (siehe "Beratung und sonstige Dienstleistungen - Depotbank und Treuhänder"). Das Direktorium ergreift dabei Maßnahmen, einschließlich einer etwaigen Enteignungsversicherung, in dem Umfang, den sie nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen unter den jeweils herrschenden Umständen für ratsam hält. Die VC-Gesellschaft unterhält derzeit keine Enteignungsversicherung. Es besteht keine Gewähr dafür, dass die Einschätzung von Risken durch das Direktorium stets zutrifft oder dass es nicht zu Devisenbeschränkungen oder politischen Maßnahmen von ausländischen Regierungen kommen könnte.

 

Mit den Aktien-Termingeschäften sind noch weitere Risiken verbunden. Diese Risiken ergeben sich aus dem Handlungsspielraum der VC-Gesellschaft bei der Reduzierung seiner Terminpositionen, der von der Liquidität der Sekundärmärkte für solche Termingeschäfte abhängt. Die VC-Gesellschaft hat die Absicht, Terminverträge nur an Börsen zu kaufen oder zu verkaufen, an denen es einen aktiven Sekundärmarkt gibt, doch gibt es keine Gewähr dafür, dass für einen speziellen Vertrag oder zu einem speziellen Zeitpunkt ein zahlungsfähiger Sekundärmarkt besteht. Die Verwendung von Aktien-Terminverträgen für Deckungsgeschäfte kann dadurch Risiken mit sich bringen, dass sich die Kursbewegungen im Aktien-Termingeschäft einerseits und die Kursbewegungen der in das Deckungsgeschäft aufgenommenen Wertpapiere oder der zugrunde liegenden Aktie auf der anderen Seite nicht entsprechen. Der Erfolg von Aktien-Termingeschäften hängt auch von der Fähigkeit der Geschäftsleitung ab, die Bewegungsrichtung des Marktes korrekt vorauszusagen. Eine Gewähr für die jeweils richtige Investitionsentscheidung durch das Direktorium gibt die VC-Gesellschaft dem Anleger nicht.