Anlagepolitik: Beteiligungen an kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) Die VC-Gesellschaft kann sich nach
den ihr auferlegten Grundsätzen an kleinen und mittleren Unternehmen als stiller
oder direkter Gesellschafter beteiligen. Die stillen Beteiligungen werden mit
6% p. a. verzinst zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung in Höhe von 2%
p. a. des Beteiligungsbetrages. Grundlage der Investitionsentscheidung sind
die vorgelegten (geprüften) Bilanzen. Die stillen und direkten Beteiligungen
sind durch Garantieerklärungen der Geschäftsführer/Gesellschafter des
jeweiligen Beteiligungsnehmers und ggf. durch weitere dingliche Sicherheiten
zu besichern. |