Anlagepolitik:

Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Die VC-Gesellschaft kann sich nach den ihr auferlegten Grundsätzen an kleinen und mittleren Unternehmen als stiller oder direkter Gesellschafter beteiligen. Die stillen Beteiligungen werden mit 6% p. a. verzinst zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung in Höhe von 2% p. a. des Beteiligungsbetrages. Grundlage der Investitionsentscheidung sind die vorgelegten (geprüften) Bilanzen. Die stillen und direkten Beteiligungen sind durch Garantieerklärungen der Geschäftsführer/Gesellschafter des jeweiligen Beteiligungsnehmers und ggf. durch weitere dingliche Sicherheiten zu besichern.